Terminkalender
Ab 01.01.2023 gilt eine neue Mehrwegpflicht (VerpackG § 33 & 34).
Dies bedeutet, dass gastronomische Betriebe ( eingeschlossen sind darin Lieferdienste, Caterer und Selbstbedienungstheken) Mehrwegsysteme als Alternative zu Einwegverpackungen anbieten müssen. Einweg-Lebensmittelverpackungen sowie Einweggetränkebehälter sollen damit im Alltag reduziert werden.
Im Webinar sollen die Schwierigkeiten und Chancen, die sich daraus ergeben, angesprochen werden und Erfahrungen ausgetauscht werden, verschiedene Systembetreiber werden teilnehmen und Fragen beantworten können. Dieses Webinar ist der Auftakt zu einer Reihe, die fortgesetzt werden soll.